Die Verordnung EU261/2004 bezieht sich auf eine europäische Verordnung, die Fluggäste bei Flugannullierungen, Verspätungen oder Überbuchungen schützt. Er legt fest, dass Passagiere unter bestimmten Umständen Anspruch auf Unterstützung, Entschädigung oder Rückerstattung haben. Das Ziel ist, die Rechte der Fluggäste zu stärken und sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden, wenn es zu Problemen mit ihrem Flug kommt.
Entschädigungen gemäß EU-Verordnung 261/2004:
Gemäß Verordnung EU261/2004 haben Fluggäste bei bestimmten Flugproblemen Anspruch auf Entschädigung. Diese Entschädigung ist eine finanzielle Unterstützung, die je nach Flugstrecke und Verspätungsdauer variiert. Hier sind die wichtigsten Punkte:
– Bei Flugverspätungen: Wenn dein Flug um mindestens 3 Stunden verspätet ist, hast du möglicherweise Anspruch
auf Entschädigung.
– Bei Annullierungen: Wenn dein Flug annulliert wurde, kannst du ebenfalls eine Entschädigung erhalten, es sei denn, die Airline
kann nachweisen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Höhe der Entschädigung: Sie hängt von der Flugdistanz ab:
Bis 1.500 km: 250 Euro
Zwischen 1.500 km und 3.500 km: 400 Euro
Über 3.500 km: 600 Euro
Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen die Fluggesellschaften die Entschädigung nicht zahlen müssen, z.B. bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter oder Sicherheitsrisiken.
Natürlich kümmern wir uns bei Verspätungen auf Charterflügen um unsere Passagiere und die entsprechenden Entschädigungen.