In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2011 eine bundesgesetzlich geregelte Luftverkehrabgabe, die beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Flugplatz erhoben wird Die gesetzliche Grundlage dazu ist das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) vom 9. Dezember 2010.
Sie beträgt seit dem 1. Januar 2023 pro Fluggast
- 12,73 Euro für Flüge der Kurzstrecke
- 32,25 Euro für Flüge der Mittelstrecke
- 58,06 Euro für alle anderen Flüge.
Ab Mai 2024 soll diese Abgabe bis auf 70,83 Euro für die Langstrecke steigen.