In Deutschland wird der Teil-NCC seit dem 25. August 2016 angewendet.
Teil-NCC stellt an alle Betreiber die grundsätzlich gleichen Anforderungen wie an Luftfahrtunternehmen, jedoch in angepasstem Umfang. Anstelle eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) muss der Betreiber sich und seinen Flugbetrieb der zuständigen Behörde erklären (Declaration).
Diese Erklärung (Declaration) hilft der Behörde, das nach ARO.GEN.300 geforderte Aufsichtsprogramm für NCC-Luftfahrzeuge zu erstellen und umzusetzen. Dieses Programm wird auf der Basis der Art und des Umfangs des Flugbetriebs erstellt und angepasst, inklusive Daten aus vorhergehenden Aufsichtstätigkeiten.
Im NCC/NCO Betrieb gelten vereinfachte luftfahrtrechtliche Regeln, d.h. auch Flughäfen die im kommerziellen Betrieb mit einigen Flugzeugen nicht angeflogen werden können/dürfen, sind im NCC/NCO Betrieb möglich. Das bedeutet für Sie, dass auch kleinere Flughäfen, die näher an der Destination sind, können genutzt werden.
Hier sei auch die Pilatus PC-12 besonders hervorzuheben, die durch ihre außergewöhnlichen Eigenschaften (benötigte Bahnlänge nur 793 Meter) auch auf kleineren Flugplätzen landen kann und damit 3 mal mehr Ziele als klassische Business-Jets erreichen kann. Im Regelfall bringt Sie das nochmals 20 Minuten näher an Ihr eigentliches Ziel.
Wir haben Ihr Interesse geweckt. Dann sprechen Sie uns an und wir kommen gern zu einer Bedarfsanalyse zu Ihnen.